Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der AGB

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikern und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Wiete Jethon, Dorotheenstraße 5 (Büro), 09113 Chemnitz (nachfolgend Heilpraktikerin genannt) und dem Klienten im Sinne des  §§ 61 1 ff BGB.

1.3. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

1.4. Die Heilpraktikerin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

2.1. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2. 2. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. 

2.3. Es werden von der Heilpraktikerin Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das der Heilpraktikerin gegenüber zu erklären.

2.4. Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen, und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

2.5. Durch die Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande

2.6. Geschuldet ist das Bemühen der Heilpraktikerin, dem Klienten bei der Lösung seines Problems mit ihren verwendeten Therapiemethoden zu helfen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsvereinbarung.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

3.2. Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet der Heilpraktikerin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers

4.1. Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Es gelten die Sätze, die in der Preisliste der Heilpraktikerin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

4.2. Die Honorare sind vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung oder per Überweisung zu bezahlen. Bei Barzahlung wird die Vergütung vor der Sitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Betrag bis spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung fällig.

4.3. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung bzw. dem Behandlungsvertrag.

4.4. Die Nichtwahrnehmung des Termins der vereinbarten Sitzung stellt einen Vertragsbruch dar, das Honorar wird in voller Höhe fällig.

4.5. Nur sofern die Frist (drei Arbeitstage vor vereinbartem Sitzungstermin) und/oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars. 

4.6. Das Honorar wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens drei Arbeitstage vor dem vereinbarten Sitzungstermin diesen absagt oder verlegt

4.7. Im Falle eines Ausfalls der Sitzung durch einen von der Heilpraktikerin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

4.8. Ein Sitzungspaket über 2 Sitzungen kostet derzeit 480 Euro. Der Paketpreis ist spätestens am Tag der ersten Sitzung vollständig zu bezahlen. Die Termine sind innerhalb von 6 Monaten abzurufen. Es erfolgt keine anteilige Erstattung. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.

§5 Leistungsumfang, Leistungserbringung.

5.1. Der Leistungsort ist Sitz der Heilpraktikerin. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.

5.2. Die Leistung beläuft sich auf die vereinbarte Sitzung, insofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Tag und Dauer werden vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung aufgrund einer Verspätung oder Nichtwahrnehmung des vereinbarten Termins ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3. Die zur Anwendung kommenden Techniken ersetzen ausdrücklich keinen Arztbesuch. Sie sind lediglich eine Unterstützung zur Selbsthilfe bzw. werden begleitend zu einer ärztlichen Behandlung durchgeführt.

5.4. Ein etwaige Haftung erfolgt ausschließlich im Rahmen der für Heilpraktiker gültigen Rechtsgrundlage.

5.5. Die Vereinbarung einer Behandlungssitzung für Dritte ist ausgeschlossen

§ 6 Datenschutz

6.1. Der Klient willigt mit seiner Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von der Heilpraktikerin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung verarbeitet werden dürfen.

6.2. Die Heilpraktikerin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird. Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.

6.3. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

6.4. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

6.5. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung

6.6. Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

6.7. Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

6.8. Der Klient kann vor der Hypnosesitzung einer Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.

§ 7 Dokumentation

7.1. Die Heilpraktikerin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und der Hypnosetherapeutin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.

7.2. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

7.3. Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

7.4. Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

8.2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

8.3. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. 

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

8.5. Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Chemnitz vereinbart

Nach deutschem Recht bin ich zu nachfolgendem Hinweis verpflichtet. Die verwendeten Therapieverfahren und deren Wirkungen sind weder wissenschaftlich noch schulmedizinisch bewiesen oder anerkannt. Sie beruhen ausschließlich auf Erfahrungen. Der Verlauf und der Erfolg einer Behandlung hängen stets von den individuellen Voraussetzungen des Klienten ab. Ich garantiere oder verspreche keine Linderung oder Heilung bei den zur Anwendung kommenden Therapien.

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